Explained by Foodcom S.A.: Incoterms® DDP, oder Delivered Duty Paid: Lieferbedingungen und Konditionen

Autor
Joanna Sikorska
22.08.2023
6 min Lesen
Explained by Foodcom S.A.: Incoterms® DDP, oder Delivered Duty Paid: Lieferbedingungen und Konditionen
Zusammenfassung
Inhaltsübersicht
  • DDP Incoterms® steht für Delivered Duty Paid.
  • Die DDP-Regel sieht vor, dass der Verkäufer alle Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der Ware bis zur Lieferung an den angegebenen Bestimmungsort trägt.
  • Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs tritt ein, wenn die Ware an den Bestimmungsort geliefert wird.
  • Die DDP-Regel kann auf alle Verkehrsträger angewendet werden.

Im globalen Handelsumfeld spielen die Incoterms®-Regeln  eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Lieferbedingungen für Waren. Eine dieser Regeln ist Delivered Duty Paid (DDP). In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Incoterms® DDP sowie die Regeln und Bedingungen für die Lieferung im Detail vor. Lesen Sie unbedingt weiter!

Was sind die Incoterms®-Regeln?

Die Incoterms®-Regeln sind ein von der Internationalen Handelskammer (ICC) entwickeltes Regelwerk für den internationalen Handel. Die Incoterms® legen die Rechte und Pflichten der Parteien im internationalen Handelsverkehr fest. Sie erleichtern die Kommunikation zwischen Handelspartnern aus verschiedenen Ländern durch die Verwendung einer einheitlichen Terminologie und von Definitionen.

DDP Incoterms®: was bedeutet das?

DDP Incoterms®, oder Delivered Duty Paid, ist eine Regel, die zur Gruppe D gehört. Nach den Regeln dieser Gruppe ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware an den angegebenen Bestimmungsort oder -hafen zu liefern. Bei DDP hat der Verkäufer im Vergleich zu anderen Incoterms®-Regeln die größte Verantwortung.

DDP-Regel: Lieferbedingungen

Die DDP-Regel sieht vor, dass der Verkäufer alle mit der Ware verbundenen Kosten und Risiken bis zur Lieferung an den angegebenen Bestimmungsort trägt.

Kostenteilung

Der Verkäufer trägt die Kosten für:

  • alle Kontrolltätigkeiten wie Qualitätskontrolle, Messen und Wiegen der Ware,
  • alle Zölle und Steuern bei der Einfuhr der Ware,
  • die Entladung des Gutes am Bestimmungsort, wenn dies im Beförderungsvertrag vereinbart wurde,
  • die Ausstellung des Lieferscheins.

Der Käufer muss die Kosten tragen:

  • die Waren,
  • alles, was die Ware nach der Lieferung betrifft,
  • die Entladung, wenn eine solche vereinbart wurde,
  • für alle zusätzlichen Kosten des Verkäufers, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Aufteilung der Verpflichtungen

Zu den Pflichten des Verkäufers gehören: die Ware und die Dokumente zum vorbestimmten Zeitpunkt an den vorbestimmten Bestimmungsort zu liefern, die Ware für den Transport ordnungsgemäß zu verpacken und zu kennzeichnen (es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart) und dem Käufer die für die Entgegennahme der Ware erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Im Gegenzug muss der Käufer: die Ware entgegennehmen; dem Verkäufer die notwendigen Informationen für den Abschluss einer Versicherung zur Verfügung stellen (falls gewünscht); den Verkäufer bei der Beschaffung von Einfuhr-, Ausfuhr- oder Transitdokumenten unterstützen (falls vom Verkäufer gewünscht); und, falls beide Parteien vereinbaren, dass der Käufer den Zeitpunkt und den Ort der Lieferung bestimmt, dem Verkäufer eine angemessene Vorankündigung geben.

Moment des Gefahrenübergangs

Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs tritt ein, wenn die Waren an ihren Bestimmungsort geliefert werden. Mit der Ablieferung der Ware geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung vom Verkäufer auf den Empfänger über.

Beförderungsarten

Die DDP-Regel kann auf alle Beförderungsarten angewendet werden. Außerdem kann sie für mehr als eine Beförderungsart verwendet werden.

Was ist bei der Wahl der Incoterms® DDP zu beachten?

Bei der Wahl der Incoterms® DDP ist zu bedenken, dass der Verkäufer eine Vielzahl von Verpflichtungen und Kosten zu tragen hat. Hervorzuheben ist auch, dass weder der Verkäufer noch der Käufer verpflichtet sind, eine Versicherung abzuschließen. Auf ausdrückliches Verlangen des Verkäufers muss der Käufer jedoch die für den Abschluss einer Versicherung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, was mit Kosten verbunden ist.

DDP gegenüber anderen Regeln

Die Incoterms® DDP werden oft mit der Regel Delivered at Place (DAP) verglichen. Der Unterschied zwischen den beiden liegt in der Einfuhrabfertigung. Bei der DDP-Regelung obliegt es dem Verkäufer, die Einfuhrabfertigung vorzunehmen, wobei er das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie mögliche zusätzliche Kosten trägt, wenn die Abfertigung nicht rechtzeitig erfolgt. Beim DAP hingegen ist der Käufer für die Einfuhrabfertigung zuständig.

Handel mit Foodcom S.A.

Die Incoterms®-Regeln mögen kompliziert erscheinen, aber die Zusammenarbeit mit Foodcom S.A. vereinfacht den gesamten Handelsprozess erheblich. Unsere Verkäufer treffen mit der Unterstützung erfahrener Spezialisten aus der Logistikabteilung die beste Wahl des Transportmittels. Die Verkaufsabteilung von Foodcom S.A. bietet Unterstützung, um optimale Transaktionsbedingungen zu gewährleisten und die Erwartungen unserer Geschäftspartner zu erfüllen. Foodcom S.A. ist in der Lage, auch die anspruchsvollsten Transaktionen umfassend abzuwickeln, und der gesamte Prozess verläuft reibungslos und nach Plan.

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