Incoterms® FCA oder Free Carrier: Lieferbedingungen

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Autor
mgr inż. Alicja Kapiszka
13.08.2024
7 min Lesen
Incoterms® FCA oder Free Carrier: Lieferbedingungen

Incoterms® FCA (Free Carrier) ist ein internationaler Handelsstandard, bei dem der Verkäufer die Ware an einen vom Käufer angegebenen Ort liefert. Es handelt sich um eine flexible Regel, die eine Aufteilung der mit dem Transport der Waren verbundenen Verantwortung ermöglicht.

Was sind die Incoterms ® – Regeln?

Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind eine Reihe von Normen, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) geschaffen wurden, um den internationalen Handel zu erleichtern. Sie enthalten klar definierte Regeln für die Verpflichtungen, Kosten und Risiken der an einem Geschäft beteiligten Parteien.

Incoterms® FCA – was bedeutet das?

FCA oder „Free Carrier“ ist eine der Incoterms® 2020-Regeln, die besagt, dass der Verkäufer die Waren an einen vom Käufer benannten Spediteur oder eine andere Stelle an einem vereinbarten Ort liefert.

Bei der FCA-Lieferung trägt der Verkäufer die Transportkosten und -risiken der Ware bis zur Übergabe an den Frachtführer. Die weiteren Transportrisiken und -kosten trägt der Käufer.

FCA – Lieferbedingungen

Die FCA-Lieferbedingungen sehen zwei mögliche Lieferorte vor. Handelt es sich um eine Anlage des Verkäufers, so gilt die Lieferung als abgeschlossen, wenn die Ware auf das vom Käufer bezeichnete Transportmittel verladen wird.

Die zweite Möglichkeit ist die Lieferung an einem Ort, der nicht dem Verkäufer gehört, wie z. B. ein Hafenterminal. In diesem Fall gilt die Lieferung als abgeschlossen, wenn die Ware nach dem Verladen auf das Transportmittel des Verkäufers an dem vertraglich festgelegten Ort eintrifft und entladebereit an den Frachtführer oder eine andere vom Käufer benannte Person übergeben wird.

Aufteilung der Kosten

Der Verkäufer hat die Kosten zu tragen:

  • die Kosten für die Anlieferung der Ware am vereinbarten Ort (z. B. Terminal, Lager des Frachtführers);
  • die Verladung, wenn der Lieferort auf dem Gelände des Verkäufers liegt;
  • die Exportabfertigung und alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Waren.

Der Käufer hat die Kosten zu tragen für:

  • den Transport ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Frachtführer
  • die Versicherung der Waren, falls vorhanden;
  • die Einfuhrabfertigung und alle mit der Einfuhr verbundenen Formalitäten;
  • das Entladen der Waren am Bestimmungsort.

Aufteilung der Zuständigkeiten

Im Rahmen der FCA-Lieferung ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware an den angegebenen Ort zu liefern und sie auf das Transportmittel zu verladen, wenn die Lieferung in seinem Betrieb erfolgt. Der Verkäufer muss außerdem dafür sorgen, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt und etikettiert ist, und dem Käufer die erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellen.

Der Käufer ist für die Organisation des Transports ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur sowie für eine etwaige Versicherung der Ware verantwortlich. Der Käufer muss auch die Einfuhrformalitäten erledigen und die Entladung der Ware am Bestimmungsort veranlassen.

Zeitpunkt des Gefahrenübergangs

Bei einer EZV geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Waren auf den Käufer über, wenn die Waren dem Beförderer oder einer anderen vom Käufer benannten Stelle übergeben werden.

Formen des Transports

Die Verrechnungspreisregelung ist flexibel und kann auf verschiedene Transportarten angewandt werden, z. B. Straße, Schiene, See und Luft.

Was sollte bei der Wahl der Incoterms® FCA beachtet werden?

Bei der Wahl der Incoterms® FCA ist zu bedenken, dass der Verkäufer zwar die Kosten für die Lieferung der Ware an den mit dem Käufer vereinbarten Ort trägt, das mit der Ware verbundene Risiko jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Käufer übergeht. Der Käufer sollte den Lieferort sorgfältig bestimmen und sich vergewissern, dass das gewählte Transportunternehmen für den Umgang mit den betreffenden Waren geeignet ist, und den Abschluss einer Versicherung in Betracht ziehen.

FCA und andere Incoterms®

Die Incoterms EXW (Ex Works) und FOB (Free on Board) werden oft mit der FCA-Regel verglichen. Bei EXW trägt der Käufer alle Kosten und Risiken des Transports, während bei der FOB-Regel der Verkäufer nur bis zur Verladung auf das Schiff für die Ware verantwortlich ist. Bei der FCA-Regelung ist der Verkäufer ebenfalls nicht für die Ware verantwortlich, bis sie an den Kunden geliefert wird, sondern nur bis zur Übergabe an den Frachtführer.

Handel mit Foodcom S.A.

Die Händler von Foodcom S.A. beraten erfahrene Logistiker und wählen gemeinsam mit den Kunden die optimale Transportart für eine bestimmte Transaktion. Der FCA-Transport wird oft von Käufern gewählt, die mehr Kontrolle über den Transport ihrer Waren wünschen oder die bessere Möglichkeiten haben, den Transport zu organisieren oder ihre eigenen Spediteure einzusetzen. FCA wird häufig für den internationalen Handel gewählt, wo die Vielfalt der Verkehrsträger eine Anpassung des Logistikprozesses an die Besonderheiten der Waren und die Anforderungen des Marktes ermöglicht.

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